Unabhängig und objektiv

Sachverständigentätigkeit in Grundstücksangelegenheiten

 

 

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können über Sachverhalte an Grund und Boden oder Sachverhalte mit Bezug zum Vermessungswesen als Sachverständige vor Gericht eingesetzt werden.

Nach erfolgter Vermessung – unter Berücksichtigung des zu klärenden Tatbestandes – wird das Gutachten verfasst und an das zuständige Gericht übermittelt. Hierbei handeln Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stets pflichtbewusst, gewissenhaft und unparteiisch, wodurch Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden. Dies ist im DVOzÖbVIG NRW rechtlich verankert (siehe „Berufseid“).

Als Vermessungsingenieure können komplexe Sachverhalte vermessungstechnisch untersucht uns ausgewertet werden (Ingenieurvermessung).

Noch Fragen?

Sie tragen Ihre Besitzstreitigkeiten vor Gericht aus und benötigen einen Sachverständigen? Kein Problem! Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

Das Dienstsiegel eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs in Nordrhein-Westfalen

Besondere Sachkunde des Vermessungsingenieurs

Die Sachverständigentätigkeit eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs basiert auf §2 des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVIG NRW). Nach dieser Regelung ist es den ÖbVI gestattet, als Sachverständige in Angelegenheiten ihrer beruflichen Tätigkeit zu agieren.

Um als ÖbVI tätig werden zu können, ist zunächst ein naturwissenschaftliches Studium der Geodäsie zu absolvieren. Anschließend wird das Referendariat des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes durch die große Staatsprüfung abgeschlossen (2. Staatsexamen). Die Zulassung zum ÖbVI  ist bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen. Bei der Berufung zum ÖbVI ist ein Berufseid abzulegen. Diese hohe Anforderung an die Ausbildung gewährleistet einen hohen Qualitätsstandard im hoheitlichen Vermessungswesen.

Um Fachfragen vor Gericht objektiv und rechtskonform zu klären, werden durch die Gerichte regelmäßig Sachverständige bestellt.

Gerichtliche Gutachten erstellen wir nach Rücksprache

FAQ

Häufige Fragen

Wer beauftragt ein gerichtliches Gutachten?

Die Gutachten werden regelmäßig von dem zuständigen Gericht beauftragt.

Können Sachverhalte auch ohne Gutachten geklärt werden?

Es kann ausreichen, wenn Fragen in Grundstücksangelegenheiten durch eine Amtliche Grenzanzeige oder Grenzvermessung beantwortet werden.

Wo werden rechtlich relevante Informationen über Grundstücksgrenzen aufbewahrt?

Grenzniederschriften und weitere relevante Dokumente zu Eigentumsgrenzen werden bei den zuständigen Katasterbehörden aufbewahrt. Obwohl der allergrößte Teil der Eigentumsgrenzen rechtlich einwandfrei hergestellt werden kann, gibt es Eigentumsgrenzen, auf die das nicht zutrifft. Bei diesen komplexen Sachverhalten müssen sämtliche Unterlagen ausgewertet und mit der Örtlichkeit abgeglichen werden, damit eine Aussage zum Grenzverlauf abgegeben werden kann. Manchmal reicht selbst das nicht aus, sodass Eigentumsgrenzen gerichtlich festgelegt werden müssen.

Ist das Ergebnis einer Vermessung durch einen ÖbVI akzeptiert?

Die Aussagen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs hinsichtlich vermessungstechnischer Tatbestände an Grund und Boden genießen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, da ihm Objektivität, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit gesetzlich vorgeschrieben sind.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Vermessungsbüro Kappas und Kappas GbR
Mathias-Giesen-Straße 13 a, 41540 Dormagen

Mo. - Do. 07:30 - 16:30 Uhr
Fr. 07:30 - 15:00 Uhr

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