Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure können über Sachverhalte an Grund und Boden oder Sachverhalte mit Bezug zum Vermessungswesen als Sachverständige vor Gericht eingesetzt werden.
Nach erfolgter Vermessung – unter Berücksichtigung des zu klärenden Tatbestandes – wird das Gutachten verfasst und an das zuständige Gericht übermittelt. Hierbei handeln Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure stets pflichtbewusst, gewissenhaft und unparteiisch, wodurch Gutachten objektiv und unabhängig erstellt werden. Dies ist im DVOzÖbVIG NRW rechtlich verankert (siehe „Berufseid“).
Als Vermessungsingenieure können komplexe Sachverhalte vermessungstechnisch untersucht uns ausgewertet werden (Ingenieurvermessung).