Was ist ein Amtlicher Lageplan?
Im Zusammenhang mit Lageplänen werden verschiedenste Begrifflichkeiten verwendet. Das Dokument, welches als Bestandteil eines Bauantrags zur Bewertung eines Projekts eingereicht werden muss, wird entweder als qualifizierter oder amtlicher Lageplan bezeichnet. Daneben gibt es noch Amtliche Lagepläne zur Eintragung von Baulasten (§ 18 BauPrüfVO NRW) und Amtliche Lagepläne zur Teilungsgenehmigung (§ 17 BauPrüfVO NRW).
Der amtliche Lageplan zum Bauantrag enthält umfangreichere Informationen als die Flurkarte (Auszug aus dem Liegenschaftskataster), wobei diese als Ausgangspunkt verwendet wird. Vor Ort wird das Baugrundstück inkl. der Grundstücksgrenzen exakt vermessen. Daraus wird ein Lageplan im Maßstab 1:250 gezeichnet – die Ausrichtung des geplanten Bauvorhabens wird durch einen Nordpfeil ersichtlich.
Falls bereits Gebäude auf dem Baugrundstück oder auf den angrenzenden Grundstücken vorhanden sind, werden diese im Lageplan kartiert – inkl. Angaben zu Firsthöhe, Wandhöhe, Erdgeschoss- bzw. Eingangshöhe, Dachform, Abstandsflächen und Erschließungsfläche und versiegelte Fläche. Informationen zu Wasser-, Gas- und Stromversorgungsleitungen sowie zu Denkmälern oder Naturschutzbestimmungen sind ebenfalls enthalten. Das geplante Bauvorhaben wird nach Absprache mit dem/der Architekt/in mit den relevanten Informationen in den Lageplan integriert, wobei auch die notwendigen Berechnungen beigefügt werden (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Abstandsflächen, …).
Der Amtliche Lageplan zum Baugesuch muss den rechtlichen Anforderungen des Baugenehmigungsprozesses genügen und folgt damit Vorgaben und Ansprüchen verschiedenster Gesetze bzw. Verordnungen. Sobald der amtliche Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beglaubigt ist, kann dieser der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.