Grenzvermessung

Feststellung vorhandener Grundstücksgrenzen

Eine Grenzvermessung dient der Feststellung bestehender Grundstücksgrenzen, der (Neu-) Abmarkung oder amtlichen Bestätigung bestehender Grenzpunkte. Grundsätzlich gelten Grundstücksgrenzen als festgestellt, wenn das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt worden ist und an der Zuverlässigkeit der ursprünglichen Aufmessung keine Zweifel bestehen. Dies ist grundsätzlich ab der Neuvermessungsanweisungen VIII und IX vom 25. Oktober 1881 der Fall. Alle Grenzen die vorher entstanden sind, können als nicht festgestellt gelten. Weiterhin kann es sein, dass der Katasternachweis nicht mehr in die Örtlichkeit übertragen werden kann. Auch hier kann eine Grenzvermessung helfen, den Sachverhalt zu klären.

Diese Unklarheiten können zum einen in der Örtlichkeit auftreten, wenn keine Abmarkungen mehr vorhanden sind. Auf der anderen Seite kann eine unklare Grenze auch aus juristischer Sicht zu Schwierigkeiten führen, etwa wenn Sie mit Grenzbezug neubauen wollen.

Im Zuge der Grenzvermessung wird die Lage der Flurstücksgrenze unter Berücksichtigung der Nachweise im Liegenschaftskataster ermittelt und ordnungsgemäß in die Örtlichkeit übertragen. Abmarkungsmängel (also etwa ein fehlender Grenzstein) können behoben werden.

Bevor Sie einen neuen Zaun errichten oder bauliche Anlagen planen, sollten Sie sich daher mit Ihren Nachbarb über den genauen Grenzverlauf verständigen und sich davon überzeugen, dass dieser tatsächlich dem Nachweis im Liegenschaftskatatser entspricht.

Kurz: durch eine Grenzvermessung können Abmarkungen von Grenzpunkten erneuert werden. Weiterhin können bestehende Flurstücksgrenzen festgestellt werden.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wo sich Ihre Grenzpunkte befinden? Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir stellen Ihre Grenzpunkte wieder her.

Festgestellte Grundstücksgrenzen sind durch Grenzzeichen eindeutig, dauerhaft und sichtbar zu kennzeichnen (Abmarkung).

Was wird bei einer Grenzvermessung gemacht?

Gemäß den Bestimmungen des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW ist es vorgeschrieben, dass die Abmarkung von Grenzpunkten, das Setzen von Grenzsteinen, ausschließlich von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem zuständigen Katasteramt durchgeführt werden darf. Diese Tätigkeit stellt eine hoheitliche Vermessungstätigkeit dar.

Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen eines Grundstücks anhand der Vermessungsunterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft. Fehlerhafte Grenzmarkierungen werden korrigiert oder entfernt, während fehlende Grenzmarkierungen auf Antrag erneuert werden. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Eigentümern in einem örtlichen Grenztermin bekanntgegeben. Die Ergebnisse werden in einer Grenzniederschrift festgehalten. Anschließend werden die erhobenen Daten und das Ergebnis des Grenztermins dem Katasteramt übergeben und in das Liegenschaftskataster aufgenommen.

Die Bedeutung des Grenztermins

Im Rahmen eines Grenztermins erhalten die Beteiligten die Möglichkeit, über das Ergebnis der Grenzermittlung informiert zu werden und die erforderlichen Anerkennungserklärungen zur Feststellung der Grundstücksgrenzen schriftlich abzugeben. Dabei werden ihnen auch die Abmarkungen der Grenzpunkte gezeigt und erklärt. Gemäß §21 des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW gilt das Ergebnis der Grenzermittlung als anerkannt, sofern innerhalb eines Monats nach seiner Mitteilung keine Einwände erhoben werden.

Wenn Sie eine Grenzvermessung von uns wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Der Fortführungsriss dokumentiert die Ergebnisse der Grenzuntersuchung – er wird bei der Katasterbehörde archiviert und bereitgestellt.

Kosten einer Grenzvermessung

Die Kosten für eine Grenzvermessung werden gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung berechnet, genauso wie andere hoheitliche Vermessungsleistungen. Die Gebühr setzt sich aus drei Tarifstellen zusammen. Eine Grundaufwandspauschale von 350€ sowie die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460€ bilden die Grundlage. Zusätzlich fällt für die Untersuchung der Grenzpunkte auf Übereinstimmung mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster eine Gebühr von 230€ pro Grenzpunkt an, die mit dem Wertfaktor für den entsprechenden Bodenrichtwert multipliziert wird.

FAQ

Häufige Fragen

Wie können die Grenzen festgestellt werden?

Eine Grundstücksgrenze ist festgestellt, wenn ihre Lage eindeutig und zuverlässig ermittelt (Grenzermittlung) und das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt ist oder als anerkannt gilt. Die erhobenen Vermessungsschriften werden im Liegenschaftskatatser geführt und archiviert. Mit Hilfe der Vermessungsschriften aus dem Liegenschftskataster kann der Grenzverlauf in der Örtlichkeit verglichen, gegebenenfalls berichtigt, oder wiederhergestellt werden.

Wann ist eine Grenzvermessung notwendig?

Eine Grenzvermessung kann dann notwendig sein, wenn Abmarkungen von Grenzpunkten nicht (mehr) auffindbar sind, wenn die Grenzpunkte nie abgemarkt waren und nun abgemarkt werden sollen, oder wenn es Unklarheiten – oder Streitigkeiten – über den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze(n) gibt. Gerade, wenn Sie einen Zaun setzten, oder neue Baumaßnahmen umsetzen möchten, müssen Sie genau wissen, wo die Grenzen verlaufen.

Was ist ein Grenztermin?

In einem Grenztermin wird den Beteiligten Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Grundstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen schriftlich abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen angezeigt und erläutert. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt laut §21 VermKatG NRW als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe keine Einwendungen erhoben wurden.

Wer zahlt eine Grenzvermessung?

Die Kosten für die Grenzvermessung trägt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Die Höhe der Kosten hängt unter anderem davon ab, wie viele Grenzpunkte zu untersuchen sind. Nach §919 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. Dieser Sachverhalt ist unbedingt vor dem Antrag auf eine Grenzvermessung zu regeln.

Wie viel kostet eine Grenzvermessung?

Die Kosten für eine Grenzvermessung sind in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen verbindlich (für NRW) geregelt. Die Gebühr setzt sich aus drei Tarifstellen zusammen. Der Grundaufwandspauschale in Höhe von 360 Euro. Hinzu kommt für die Untersuchung von Grenzpunkten auf Übereinstimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird eine Gebühr von 230€ multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert. Bei einem Bodenrichtwert von 490 Euro beträgt der Faktor 1,6. Da eine Grenzvermessung immer durch einen Grenztermin abgeschlossen wird, ist die Basisgebühr für die Grenzniederschrift in Höhe von 460 Euro ebenfalls anzusetzen.

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Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Vermessungsbüro Kappas und Kappas GbR
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