Die Absteckungsarbeiten dienen der Übertragung der Gebäudepunkte auf das Baugrundstück – die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück wird vermessungstechnisch festgelegt. Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig erteilt ist, können die Arbeiten beginnen. Hierbei sind insbesondere der Bezug zu den Eigentumsgrenzen sowie die genehmigten Maße und Höhen des Gebäudes zu berücksichtigen. Die Absteckungen dienen den Tief- und Hochbauunternehmen zur Ausführung ihrer Arbeit. Regelmäßig wird auch eine Bezugshöhe angegeben.
Eine Absteckung ist grundsätzlich zu empfehlen, damit das Bauvorhaben dort gebaut wird, wo es auch genehmigt ist. Grenzüberbauten, ein zu geringer Grenzabstand oder eine bautechnische Abweichung von der Baugenehmigung – in Lage oder Höhe – können mit hohen Folgekosten verbunden sein.