Grob- und Feinabsteckung

Rechtssichere Vorbereitung von Baumaßnahmen durch fachgerechte Absteckungen

Die Absteckungsarbeiten dienen der Übertragung der Gebäudepunkte auf das Baugrundstück – die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück wird vermessungstechnisch festgelegt. Sobald die Baugenehmigung rechtskräftig erteilt ist, können die Arbeiten beginnen. Hierbei sind insbesondere der Bezug zu den Eigentumsgrenzen sowie die genehmigten Maße und Höhen des Gebäudes zu berücksichtigen. Die Absteckungen dienen den Tief- und Hochbauunternehmen zur Ausführung ihrer Arbeit. Regelmäßig wird auch eine Bezugshöhe angegeben.

Eine Absteckung ist grundsätzlich zu empfehlen, damit das Bauvorhaben dort gebaut wird, wo es auch genehmigt ist. Grenzüberbauten, ein zu geringer Grenzabstand oder eine bautechnische Abweichung von der Baugenehmigung – in Lage oder Höhe – können mit hohen Folgekosten verbunden sein.

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Grob- und Feinabsteckung

Unterschiede zwischen Grob- und Feinabsteckung

Der Holzpflock markiert die Gebäudeecken mit ausreichender Genauigkeit vor der Ausschachtung. Ein Eisenrohr kann alternativ eingebracht werden, da es im Boden besser halten kann

Grobabsteckung

Die Grobabsteckung wird zu Beginn der Baumaßnahme durchgeführt. Wie der Name vermuten lässt, ist die Genauigkeit hier eher „grob“, denn zur Grobabsteckung werden regelmäßig Holzpflöcke eingesetzt. Die Holzpflöcke repräsentieren die Außenkanten des Gebäudes (oder des Kellers), sodass der Tiefbauer Folgearbeiten (Aushebung der Baugrube) lagerichtig ausführen kann. Damit eine Baugrube auch bis zur richtigen Höhe ausgeschachtet wird, geben wir mindestens zwei kontrollierte Bezugshöhen an. Über die Grobabsteckung wird eine Skizze erstellt, welche dokumentiert, was abgesteckt worden ist.

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Auf dem Schnurgerüst werden Nägel geschlagen, welche durch Schnüre verbunden werden. Die Schnittpunkte ergeben die Gebäudeecken.

Feinabsteckung

Eine Feinabsteckung wird spätestens dann benötigt, wenn geschalt oder gemauert werden soll. Hierfür werden die Hauptachsen des Gebäudes mit Hilfe von Nägeln auf zuvor angebrachte Schnurgerüste abgesteckt. Wenn die Nägel mit einer Schnur verbunden werden, entstehen Schnittpunkte, welche die Gebäudehauptecken ergeben. Üblicherweise wird die Rohbauaußenwand abgesteckt. Anhand dieser Absteckung wird dann zuerst die Bodenplatte gegossen, anschließend wird entlang der Schnur hochgemauert. Bei der Feinabsteckung wird die Höhenangabe kontrolliert, ersetzt oder ergänzt, sodass auch hier mindestens zwei kontrollierte Bezugshöhen vorliegen. Über die Feinabsteckung wird eine Skizze erstellt, welche dokumentiert, was abgesteckt worden ist.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen der Grob- und Feinabsteckung?

Beide Vorgänge sind Bestandteile des Bauprozesses – die Vermessungen finden jedoch zu verschiedenen Zeitpunkten im statt. Die Grobabsteckung wird zu Beginn, vor den Tiefbaumaßnahmen,  vorgenommen und dient dazu, die Baugrube am richtigen Platz und mit der richtigen Tiefe auszuheben. Die Feinabsteckung findet in der Baugrube auf den Schnurgerüsten statt und zeigt mit hoher Genauigkeit an, wo und mit welchen Maßen das Gebäude errichtet werden muss. Hierfür werden Schnüre über die geschlagenen Nägel auf den Schnurgerüsten verbunden. An den Schnüren orientieren sich die Maurer.

Wer nimmt die Grob- und Feinabsteckung vor?

Die Absteckung des Baukörpers ist Sache des zuständigen Vermessungsingenieurs. Er kümmert sich darum, dass die Maße und Abstände, welche durch die Baugenehmigung genehmigt sind, eingehalten werden und das Tief- bzw. Hochbauunternehmen zuverlässige Markierungen zur Umsetzung der Bauarbeiten vorfinden. Durch seine Sachkenntnis und die notwendige Vermessungstechnik haben die Bauleute die Rechtssicherheit, dass das genehmigte Gebäude genau an der richtigen Stelle gebaut wird und alle vorgeschriebenen Grenzabstände einhält.

Was kostet die Grob- und Feinabsteckung?

Die Kosten der Absteckarbeiten hängen maßgeblich von den Herstellungskosten eines Gebäudes ab. Je teurer die Herstellung des Gebäudes, umso höher ist das potentielle Haftungsrisiko zu bewerten. Die genaue Regelung der Höhe der Kosten für eine Absteckung findet sich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI in der Anlage I unter der Nummer 1.4.7 wieder.

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