Amtliche Grenzanzeige

Wo verläuft die Grundstücksgrenze?

Eine Amtliche Grenzanzeige kann hilfreich sein, wenn Sie und Ihre Nachbarn unsicher sind, wo genau die Grenzen verlaufen. Oft sind Grenzpunkte und Grenzverlauf im Gelände nicht eindeutig erkennbar. Fehlerhafte oder fehlende Grenzzeichen können zu Konflikten zwischen Nachbarn führen – insbesondere wenn Sie einen Zaun oder eine Hecke zur Einfriedung Ihres Grundstücks errichten möchten. Durch eine amtliche Grenzanzeige können diese Unklarheiten beim Grenzverlauf beseitigt werden. Die genaue Lage der Flurstücksgrenze wird anhand des Nachweises im Liegenschaftskataster ermittelt und Ihnen vor Ort gezeigt. Über das Ergebnis wird eine Skizze verfasst.

Bevor Sie einen neuen Zaun errichten, eine Gartenhütte aufstellen oder größere Baumaßnahmen durchführen, ist es ratsam, sich mit Ihrem Nachbarn über den genauen Grenzverlauf abzustimmen und sicherzustellen, dass dieser mit den Angaben im Liegenschaftskataster übereinstimmt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine amtliche Grenzanzeige keine Grenzvermessung ist. Bei einer amtlichen Grenzanzeige geht es lediglich darum, Ihnen vor Ort zu zeigen, wo die Grenzen genau verlaufen. Bei einer Grenzvermessung hingegen werden nicht mehr vorhandene Grenzpunkte wiederhergestellt – also abgemarkt.

Noch Fragen?

Sie wissen nicht, wo sich Ihre Grundstücksgrenze befindet? Kein Problem, sprechen Sie uns an und wir zeigen Ihnen den genauen Verlauf in der Örtlichkeit.

Vermessungsarbeiten werden vor Ort meistens mit Tachymeter und GNSS-Empfänger durchgeführt.

Was passiert bei einer Amtlichen Grenzanzeige?

Im Grundbuch und im Liegenschaftskataster finden Sie alle rechtlich relevanten Informationen über den Umfang Ihres Grundstücks. Aus diesen Quellen beziehen wir alle notwendigen Informationen, die wir Ihnen vor Ort detailliert erläutern. Wenn Sie uns darum bitten, eine amtliche Grenzanzeige durchzuführen, vereinbaren wir einen Termin (gegebenenfalls auch mit den Nachbarn) zur Untersuchung der Grenzen. Anschließend zeigen wir Ihnen die genaue Lage der Grenzpunkte an, damit Sie den Grenzverlauf nachvollziehen können. Falls die Abmarkungen nicht mehr vorhanden sind, wird der Grenzpunkt mit Holzpflöcken oder Markierungsfarbe gekennzeichnet.

Die amtliche Grenzanzeige dient dazu, Ihnen eine klare Vorstellung von der Abgrenzung Ihres Grundstücks zu geben. Sie kann auch dabei helfen, Missverständnisse und Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn aufzuklären.

Haben Sie Interesse an einer amtlichen Grenzanzeige? Sprechen Sie uns gerne an.

FAQ

Häufige Fragen

Wer darf eine Amtliche Grenzanzeige vornehmen?

Eine Amtliche Grenzanzeige darf nur von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder dem zuständigen Katasteramt vorgenommen werde. Der ÖbVI ist befugt, den Grenzverlauf anhand der Vermessungsschriften aus dem Liegenschaftskataster zu rekonstruieren und Ihnen vor Ort anzuzeigen. Über das Ergebnis wird eine Skizze verfasst, welche mit öffentlichem Glauben beurkundet wird. Die Skizze ist somit eine öffentliche Urkunde welche vermerkt, dass der örtlich angezeigte und markierte Grenzverlauf mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster übereinstimmt.

Wofür ist eine Amtliche Grenzanzeige gedacht?

Eine Amtliche Grenzanzeige wird durchgeführt, um den Antragstellern Klarheit über den genauen Verlauf der Eigentumsgrenze zu verschaffen. Es werden die Abmarkungen vor Ort aufgesucht und überprüft, allerdings nicht ersetzt. Auch wenn diese nicht mehr vorhanden sind oder unterirdisch stehen. Für die Wiederherstellung von Abmarkungen ist die Grenzvermessung die notwendige Amtshandlung, da diese in einen Grenztermin mündet.

Wie viel kostet eine Amtliche Grenzanzeige?

Die Kosten für eine Amtliche Grenzanzeige sind in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen verbindlich (für NRW) geregelt. Die Gebühr setzt sich aus zwei Tarifstellen zusammen. Der Grundaufwandspauschale in Höhe von 360 Euro. Hinzu kommt für die Untersuchung von Grenzpunkten auf Übereinstimmung der örtlichen Lage mit dem Nachweis im Liegenschaftskataster, je Grenzpunkt, der explizit auf Antrag untersucht wird eine Gebühr von 230€ multipliziert mit dem Wertfaktor für den jeweiligen Bodenrichtwert. Bei einem Bodenrichtwert von 490 Euro beträgt der Faktor 1,6.

Wer trägt die Kosten der Amtlichen Grenzanzeige?

Die Kosten für die Amtliche Grenzanzeige trägt der Antragsteller bzw. die Antragstellerin. Ist eine Aufteilung der Kosten gewünscht, ist die Aufteilung vor Ausführung der Vermessung – im Einvernehmen der Beteiligten – zu bestimmen.

KONTAKT

Wir bieten hoheitliche Vermessungen, Ingenieurvermessungen und vieles mehr an. Sprechen Sie uns gerne an.

Vermessungsbüro Kappas und Kappas GbR
Mathias-Giesen-Straße 13 a, 41540 Dormagen

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