Sie planen die Teilung Ihres Grundstückes? Sie fragen sich, „wie läuft eine Teilungsvermessung eigentlich ab?“ hier versuchen wir, Ihnen den Ablauf darzustellen. Grundsätzlich benötigen Sie neben der Teilungsvermessung  in vielen Fällen auch ein Notariat- etwa, wenn Sie das zu trennende Flurstück veräußern oder verschenken möchten.

Vorgespräch / Klärung des Grenzverlaufs (Vorbereitung der Vermessung ca. 1 Woche)

  • Anfertigung eines Teilungsentwurfes und Abstimmung des Vorhabens auf die individuellen Wünsche (Notarvertrag, Bauantrag etc.)
  • Abgabe einer Kostenschätzung gem. Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung –
    (VermWertKostO NRW). Auf Wunsch fertigen wir eine grafische Darstellung an, wie nachfolgend dargestellt
Beispielhafter Teilungsentwurf zur Kostenanfrage als Arbeitsgrundlage

Teilungsgenehmigung (ca. 5 – 25 Wochen)

  • Bebaute Grundstücke bedürfen einer Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde gem. § 7 BauO NRW (Bauordnungsrecht), unbebaute Grundstücke sind hiervon freigestellt
  • In beiden Fällen muss / sollte geprüft werden, ob die Teilung dem geltenden Bebauungsplan entspricht. Das gilt nur, wenn ein Bebauungsplan vorliegt
  • Hierfür ist das zu teilende Flurstück zunächst unter Berücksichtigung des Bauordnungsrechts zu vermessen

Örtliche Vermessung (ca. 2 Wochen)

Nach Eingang der Teilungsgenehmigung (Zuständigkeit: Bauaufsichtsbehörde) kann die örtliche Vermessung abschließend durchgeführt werden:

  • Auswertung des Liegenschaftskatasters
  • Aufsuchen der Grenzpunkte unter Berücksichtigung der Nachweise im Liegenschaftskataster, ggf. Wiederherstellung nicht mehr vorhandener Abmarkungen im notwendigen Umfang,
  • Übertragung der neuen Grenzpunkte in die Örtlichkeit und Abmarkung der neuen Grenzpunkte

Grenztermin (Ladungen ca. 1-2 Wochen, ggf. 1 Monat Rechtsmittelfrist)

  • Einladung der Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, Erbbauberechtigte, durch Abmarkung betroffene Nachbarn),
  • Anzeige der alten und neuen Grenzen in der Örtlichkeit mit Erläuterungen und Aufnahme der Grenzniederschrift (Urkunde),
  • Bekanntgabe der Abmarkungen,
  • Grenzermittlung, Feststellung der neuen Grundstücksgrenze,
  • Aufnahme des Teilungsantrages für das Grundbuchamt,
  • nicht erschienene Beteiligte werden anschließend über das Ergebnis schriftlich informiert (nicht Erschienene haben 1 Monat Zeit gegen das Ergebnis Klage zu erheben, danach läuft die gesetzliche Frist ab und das Ergebnis gilt als anerkannt)
In der Grenzniederschrift werden die Ergebnisse der Grenzuntersuchung und Grenzermittlung gesammelt. In der Urkunde können die Beteiligten den Ergebnissen zustimmen.

Vermessungsschriften (ca. 2 Wochen, abh. von Grenztermin)

Die gesamte Vermessung wird – nach Ablauf der Rechtsmittelfrist(en) – in den so genannten Vermessungsschriften (Fortführungsrisse, Koordinaten- und Flächenberechnungen, Koordinaten, Grenzniederschrift etc.)  zusammengestellt und beim zuständigen Katasteramt für die Übernahme eingereicht.

Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster (ca. 3 – 6 Wochen)

  • Das zuständige Katasteramt führt das Liegenschaftskataster auf Grundlage der eingereichten Vermessungsschriften fort
  • Die Flurkarte wird an den neuen Grenzverlauf angepasst. Die betroffenen Flurstücke bekommen neue Flurstücksnummern
  • Das Ergebnis der Fortführung sind die so genannten Auflassungsschriften. Die Auflassungsschriften werden in der Regel an die Kostenträger und Grundstückseigentümer gesendet. In manchen Fällen ist es ratsam, diese direkt zum Notariat senden zu lassen (dies geschieht nicht automatisch)
  • Das Katasteramt teil dem zuständigen Amtsgericht / Grundbuchamt die Änderung im Liegenschaftskataster mit, damit das Grundbuch aktualisiert werden kann. Somit stimmen Liegenschaftskataster und Grundbuch wieder überein. Hierbei ist mit weiterer Verzögerung zu rechnen.

Sämtliche Zeitangaben sind geschätzt, beruhen auf Erfahrung und sind unverbindlich.

Haben Sie weitere Fragen zum oben skizzierten Ablauf? Dann stehe ich Ihnen für weitere
Erläuterungen selbstverständlich gerne zur Verfügung

Recht

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